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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | Ikigai Branding

Stand: Mai 2025

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und Ikigai Branding, Inhaber Marwin Lindenmayer (nachfolgend „Designer“) abgeschlossenen Verträge über Designleistungen, insbesondere aus den Bereichen Corporate Design, Logo, Webdesign und Printdesign.

Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Der Designer erbringt Designleistungen im Rahmen von Werkverträgen im Sinne der §§ 631 ff. BGB. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Der Designer schuldet das im Angebot definierte Arbeitsergebnis, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

Er ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Subunternehmer oder freie Mitarbeiter einzusetzen.

3. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Sämtliche Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Änderungen an den Entwürfen oder Reinzeichnungen vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen.

Der Designer bleibt in jedem Fall Urheber der Arbeiten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Nutzung nur im vereinbarten Rahmen vorzunehmen.

4. Namensnennung und Eigenwerbung

Der Designer ist berechtigt, die von ihm entwickelten Designs und Konzepte sowie den Namen und das Logo des Auftraggebers im Rahmen der Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Darstellung auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken, in Portfolios und bei Wettbewerben.

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich mit dieser Nutzung einverstanden.

5. Vergütung

Sämtliche Leistungen sind kostenpflichtig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Vergütung gliedert sich wie folgt:

Entwurfshonorar

Honorar für Reinzeichnung / Umsetzung

Nutzungsrechtshonorar (je nach Nutzungsart, -umfang und -dauer)

Die Abrechnung erfolgt auf Basis des schriftlichen Angebots. Zusätzliche Leistungen, wie z. B. Korrekturschleifen außerhalb des vereinbarten Rahmens oder Adaptionen, werden gesondert vergütet.

6. Fälligkeit der Vergütung

Die Vergütung ist wie im Angebot vereinbart fällig. In der Regel werden 50 % bei Auftragserteilung und 50 % nach Abnahme fällig. Bei umfangreichen Projekten kann eine abweichende Abschlagszahlung vereinbart werden.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Zugangsdaten etc.) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung und sichert zu, dass er die erforderlichen Nutzungsrechte an diesem Material besitzt.

Verzögert sich die Projektumsetzung aufgrund fehlender Mitwirkung, trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die entstehenden Folgen (Verzögerung, Mehraufwand etc.).

8. Abnahme und Gewährleistung

Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung wird dem Auftraggeber ein Entwurf zur Prüfung vorgelegt. Dieser ist innerhalb von 7 Werktagen abzunehmen oder zu beanstanden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das Werk als abgenommen.

Mängel sind schriftlich anzuzeigen. Der Designer ist zur Nachbesserung berechtigt. Schlagen zwei Nachbesserungen fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.

9. Haftung

Der Designer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Für Inhalte, Daten und Materialien, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden, haftet ausschließlich dieser. Der Auftraggeber stellt den Designer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Materials resultieren.

10. Datenschutz

Der Designer verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung gemäß den Vorgaben der DSGVO. Eine weitergehende Datenschutzerklärung ist auf der Website einsehbar.

Bei Nutzung von Drittanbietern (z. B. Google Workspace, Zoom, Calendly) bestehen Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO.

11. Künstlersozialabgabe (KSA)

Sofern der Auftraggeber abgabepflichtig nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ist, ist er verpflichtet, die entsprechende Künstlersozialabgabe selbst an die KSK abzuführen. Der Designer stellt keine gesonderten Nachweise aus.

12. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Hinweis: Mit Beauftragung von Ikigai Branding erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden.

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